Das Gesundheitsamt kündigt sich selten lange vorher an. Manchmal bekommst du zwei Tage Vorlauf, manchmal erscheinen die Prüfer einfach – und alles was du dann hast, ist das, was ohnehin täglich in Ordnung ist. Studios die bei der Erstbegehung durchfallen, berichten im Nachhinein immer: „Die meisten Mängel hätte ich mit einer halben Stunde Vorbereitung beheben können." Dieser Leitfaden ist diese halbe Stunde. Er zeigt dir genau, was geprüft wird, was dokumentiert werden muss und welche Fallen am häufigsten auftreten.
Welche Gesetze für Tattoostudios in Deutschland gelten
Tätowieren greift in die körperliche Unversehrtheit ein. Das schafft eine breite gesetzliche Grundlage, die Tattoostudios einhalten müssen. Die wichtigsten Rechtsquellen:
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Hauptgrundlage. § 36 IfSG verpflichtet Studios, Hygienestandards zu erfüllen und auf Anfrage Hygienepläne vorzulegen. § 43 IfSG regelt die Sachkundepflicht: Wer hautdurchdringende Tätigkeiten ausübt, muss einen Sachkundenachweis über Infektionsschutz und Hygiene vorweisen – erworben beim Gesundheitsamt oder akkreditierten Anbietern.
Die EU-REACH-Verordnung regelt seit Januar 2022, welche chemischen Substanzen in Tattoofarben erlaubt sind. Über 4.000 Substanzen sind seitdem verboten oder stark eingeschränkt, darunter viele gängige Pigmente in Blau- und Grüntönen. Die Pflicht liegt beim Tätowierer: Nur REACH-konforme Farben verwenden, Produktdatenblätter (Safety Data Sheets) aufbewahren.
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gilt für Autoklaven und andere Sterilisationsgeräte. Sie müssen regelmäßig gewartet, geprüft und protokolliert werden.
Was das Gesundheitsamt bei der Begehung prüft
Die genauen Prüfkriterien variieren leicht zwischen Bundesländern, aber folgende Punkte sind bundesweit Standard:
| Prüfbereich | Was konkret geprüft wird | Häufiger Mangel |
|---|---|---|
| Sachkundenachweis | §-43-IfSG-Bescheinigung des/der Artists | Nachweis nicht auffindbar, abgelaufen oder fehlt für Gastkünstler |
| Hygieneplan | Schriftlicher Plan muss im Studio vorliegen und sichtbar sein | Veraltet oder nicht ausgehängt |
| Sterilisation | Autoklav mit aktuellem Wartungsprotokoll, Chargennachweise | Protokolle lückenhaft, Autoklav nicht gewartet |
| Einwegprodukte | Nadeln, Tintenkappen und Einweghandschuhe müssen steril und einzeln verpackt sein | Geöffnete Verpackungen ohne Schutz |
| Desinfektionsmittel | Gelistete VAH-Mittel für Flächen und Hände, korrekte Einwirkzeiten einhalten | Nicht-gelistete Mittel, fehlende Einwirkzeitanzeige |
| Tattoofarben (REACH) | Nur REACH-konforme Farben, Safety Data Sheets vorhanden | Ältere Non-Compliance-Chargen im Regal |
| Abfallentsorgung | Spitze/scharfe Gegenstände in UN-zugelassenem Kanülenabwurf | Nadeln im normalen Hausmüll, fehlender Abwurf |
| Raumausstattung | Waschbecken mit Ellenbogenbedienung oder berührungsloser Armatur in jedem Behandlungsraum | Kein Waschbecken im Behandlungsraum |
| Kundendokumentation | Anamnesebogen, Einwilligungserklärung, Altersprüfung (keine Tätowierung unter 18) | Formulare fehlen oder sind unvollständig |
Sterilisation vs. Desinfektion: Der Unterschied mit Konsequenzen
Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt – mit ernsten Folgen, wenn beim Gesundheitsamt danach gefragt wird.
Desinfektion reduziert die Keimbelastung auf ein definiertes Maß. Sie tötet die meisten Krankheitserreger ab, aber nicht alle Sporen. Sie eignet sich für Arbeitsflächen, Liegestuhl, Hände und nicht-invasive Materialien.
Sterilisation eliminiert alle lebenden Mikroorganismen inklusive Sporen. Sie ist zwingend erforderlich für alle Instrumente, die die Haut durchdringen – sofern du keine vorgefertigten Sterileinwegprodukte verwendest. Wer mit Autoklav arbeitet, muss regelmäßige Wartungsnachweise und Chargendokumentation führen.
Die Empfehlung für die meisten modernen Tattoostudios: Vollständig auf Einwegmaterial umsteigen. Sterile Einwegnadeln, Einwegkartuschen und Tintenkappen sind günstiger als der Betrieb und Unterhalt eines Autoklaven – und das Risiko von Dokumentationsmängeln entfällt.
Auch Desinfektionsmittel müssen VAH-gelistet sein (Verbund für angewandte Hygiene). Nur gelistete Mittel sind in Deutschland für hautdurchdringende Tätigkeiten zugelassen. Die aktuelle Desinfektionsmittelliste findet sich auf der VAH-Website.
EU-Tattoofarbenverordnung 2022: Was seitdem verboten ist
Seit dem 4. Januar 2022 gilt die verschärfte REACH-Verordnung (EU) 2020/2081 für Tattoofarben. Sie ist eine der tiefgreifendsten Änderungen im Markt – und viele Studios haben noch immer verbotene Chargen in Verwendung.
Was konkret verboten ist:
- Pigment Blue 15:3 (CI 74160) – betrifft viele Cyan-Töne
- Pigment Green 7 (CI 74260) – betrifft klassische Grüntöne
- Viele Azo-Verbindungen (u. a. in bestimmten Rot- und Orangetönen)
- Diverse Konservierungsstoffe wie Formaldehyd-Abgeber
Hersteller mussten ihre Formulierungen anpassen. Ältere Farbchargen, die vor 2022 produziert wurden, können nach wie vor Non-Compliance-Substanzen enthalten. Prüfe bei jeder Farbe das Etikett und die zugehörigen Safety Data Sheets (SDS).
Was du konkret tun musst: SDS für alle verwendeten Farben ausdrucken oder digital gespeichert griffbereit haben. Das Gesundheitsamt kann danach fragen – und bei Fehlen gibt es Mängel, bei Non-Compliance-Farben kann es Bußgelder geben.
Diese Dokumente musst du aufbewahren
Dokumentation ist der häufig unterschätzte Teil der Hygienepflicht. Es reicht nicht, sauber zu arbeiten – du musst nachweisen können, dass du es tust.
- Sachkundenachweis (§ 43 IfSG) – für alle im Studio tätowierenden Persons
- Hygieneplan – schriftlich, aktuell, im Studio vorhanden
- Autoklav-Wartungsprotokoll – falls du einen Autoklav betreibst
- Chargennachweise der Sterilisation – falls du wiederverwendbare Instrumente hast
- Safety Data Sheets aller Farben – pro verwendete Farbe eine SDS
- Lieferscheine / Rechnungen für Farben und Verbrauchsmaterial – als Nachweis der REACH-Konformität der Charge
- Anamnesebögen und Einwilligungserklärungen – pro Kunde, nach DSGVO-Regeln archiviert
- Nachweise der Abfallentsorgung – für infektiösen Sondermüll (Nadeln, kontaminiertes Material)
Diese Unterlagen solltest du mindestens 5 Jahre aufbewahren. Hygienerelevante Dokumente sind nicht identisch mit steuerlichen Belegen (10 Jahre nach § 147 AO) – aber im Zweifel lieber länger aufbewahren.
Häufige Mängel bei der Erstbegehung – und wie du sie vermeidest
In der Praxis wiederholen sich dieselben Mängel. Die gute Nachricht: Sie sind fast alle durch einfache Vorbereitung vermeidbar.
- Kein ausgehängter Hygieneplan: Er muss sichtbar, aktuell und schriftlich vorliegen. Ein Muster-Hygieneplan für Tätowierer ist beim Gesundheitsamt deiner Stadt oft kostenlos erhältlich.
- Veraltete Safety Data Sheets: Hersteller aktualisieren SDS. Stelle sicher, dass du die aktuelle Version hast – am einfachsten direkt von der Hersteller-Website herunterladen.
- Fehlender Kanülenabwurf: Nadeln müssen in UN-zugelassenen Behältern entsorgt werden, die für spitze und scharfe Gegenstände geeignet sind. Diese sind günstig – aber ihr Fehlen ist ein sofortiger Mangel.
- Non-Compliance-Farben noch im Regal: Mach heute einen Farbbestand-Check. Jede Farbe, für die du keine aktuelle SDS hast oder die vor 2022 produziert wurde, ist ein Risiko.
- Kein Waschbecken im Behandlungsraum: Das ist ein baulicher Mangel der teuer zu beheben ist. Bei Studioplanung immer berücksichtigen.
Mehr zur rechtlichen Seite beim Studioaufbau findest du in unserem Beitrag zu Tattoostudio gründen. Zur DSGVO-konformen Verwaltung von Kundendaten und Anamnesebögen gibt unser DSGVO-Leitfaden weitere Details.
Laufende Pflichten: Was nach der Erstbegehung nicht aufhört
Das Gesundheitsamt kommt nicht nur einmal. Nach der Erstbegehung werden Folgekontrollen durchgeführt – in der Regel alle 1–3 Jahre, bei Mängeln früher. In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche anlassbezogene Prüfungen, etwa nach Kundenbeschwerden oder Infektionsberichten.
Laufende Hygienepflichten im Überblick:
- Hygieneplan aktuell halten (bei neuen Erkenntnissen oder Personalwechsel aktualisieren)
- Farbbestand und SDS auf aktuellem Stand halten
- Autoklav-Wartung nach Herstellervorgaben und mit Protokoll
- Einweisungsnachweis für neue Mitarbeiter zu Hygieneregeln
- Sachkundenachweise für alle Artists im Studio griffbereit
- Abfallentsorgung dokumentieren
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Die geltenden Vorschriften variieren zwischen Bundesländern und Kommunen. Für verbindliche Informationen wende dich an das Gesundheitsamt deiner Stadt.
