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Hygienevorschriften im Tattoostudio: Was das Gesundheitsamt prüft

StudioFlow Redaktion·
Hygienisch eingerichteter Tattoostudio-Arbeitsbereich mit sterilen Materialien

Das Gesundheitsamt kündigt sich selten lange vorher an. Manchmal bekommst du zwei Tage Vorlauf, manchmal erscheinen die Prüfer einfach – und alles was du dann hast, ist das, was ohnehin täglich in Ordnung ist. Studios die bei der Erstbegehung durchfallen, berichten im Nachhinein immer: „Die meisten Mängel hätte ich mit einer halben Stunde Vorbereitung beheben können." Dieser Leitfaden ist diese halbe Stunde. Er zeigt dir genau, was geprüft wird, was dokumentiert werden muss und welche Fallen am häufigsten auftreten.

Welche Gesetze für Tattoostudios in Deutschland gelten

Tätowieren greift in die körperliche Unversehrtheit ein. Das schafft eine breite gesetzliche Grundlage, die Tattoostudios einhalten müssen. Die wichtigsten Rechtsquellen:

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Hauptgrundlage. § 36 IfSG verpflichtet Studios, Hygienestandards zu erfüllen und auf Anfrage Hygienepläne vorzulegen. § 43 IfSG regelt die Sachkundepflicht: Wer hautdurchdringende Tätigkeiten ausübt, muss einen Sachkundenachweis über Infektionsschutz und Hygiene vorweisen – erworben beim Gesundheitsamt oder akkreditierten Anbietern.

Die EU-REACH-Verordnung regelt seit Januar 2022, welche chemischen Substanzen in Tattoofarben erlaubt sind. Über 4.000 Substanzen sind seitdem verboten oder stark eingeschränkt, darunter viele gängige Pigmente in Blau- und Grüntönen. Die Pflicht liegt beim Tätowierer: Nur REACH-konforme Farben verwenden, Produktdatenblätter (Safety Data Sheets) aufbewahren.

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gilt für Autoklaven und andere Sterilisationsgeräte. Sie müssen regelmäßig gewartet, geprüft und protokolliert werden.

Was das Gesundheitsamt bei der Begehung prüft

Die genauen Prüfkriterien variieren leicht zwischen Bundesländern, aber folgende Punkte sind bundesweit Standard:

PrüfbereichWas konkret geprüft wirdHäufiger Mangel
Sachkundenachweis§-43-IfSG-Bescheinigung des/der ArtistsNachweis nicht auffindbar, abgelaufen oder fehlt für Gastkünstler
HygieneplanSchriftlicher Plan muss im Studio vorliegen und sichtbar seinVeraltet oder nicht ausgehängt
SterilisationAutoklav mit aktuellem Wartungsprotokoll, ChargennachweiseProtokolle lückenhaft, Autoklav nicht gewartet
EinwegprodukteNadeln, Tintenkappen und Einweghandschuhe müssen steril und einzeln verpackt seinGeöffnete Verpackungen ohne Schutz
DesinfektionsmittelGelistete VAH-Mittel für Flächen und Hände, korrekte Einwirkzeiten einhaltenNicht-gelistete Mittel, fehlende Einwirkzeitanzeige
Tattoofarben (REACH)Nur REACH-konforme Farben, Safety Data Sheets vorhandenÄltere Non-Compliance-Chargen im Regal
AbfallentsorgungSpitze/scharfe Gegenstände in UN-zugelassenem KanülenabwurfNadeln im normalen Hausmüll, fehlender Abwurf
RaumausstattungWaschbecken mit Ellenbogenbedienung oder berührungsloser Armatur in jedem BehandlungsraumKein Waschbecken im Behandlungsraum
KundendokumentationAnamnesebogen, Einwilligungserklärung, Altersprüfung (keine Tätowierung unter 18)Formulare fehlen oder sind unvollständig
Infografik: Ablauf einer Hygienebegehung im Tattoostudio – von der Ankündigung über die Prüfpunkte bis zur Nachkontrolle

Sterilisation vs. Desinfektion: Der Unterschied mit Konsequenzen

Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt – mit ernsten Folgen, wenn beim Gesundheitsamt danach gefragt wird.

Desinfektion reduziert die Keimbelastung auf ein definiertes Maß. Sie tötet die meisten Krankheitserreger ab, aber nicht alle Sporen. Sie eignet sich für Arbeitsflächen, Liegestuhl, Hände und nicht-invasive Materialien.

Sterilisation eliminiert alle lebenden Mikroorganismen inklusive Sporen. Sie ist zwingend erforderlich für alle Instrumente, die die Haut durchdringen – sofern du keine vorgefertigten Sterileinwegprodukte verwendest. Wer mit Autoklav arbeitet, muss regelmäßige Wartungsnachweise und Chargendokumentation führen.

Die Empfehlung für die meisten modernen Tattoostudios: Vollständig auf Einwegmaterial umsteigen. Sterile Einwegnadeln, Einwegkartuschen und Tintenkappen sind günstiger als der Betrieb und Unterhalt eines Autoklaven – und das Risiko von Dokumentationsmängeln entfällt.

Auch Desinfektionsmittel müssen VAH-gelistet sein (Verbund für angewandte Hygiene). Nur gelistete Mittel sind in Deutschland für hautdurchdringende Tätigkeiten zugelassen. Die aktuelle Desinfektionsmittelliste findet sich auf der VAH-Website.

EU-Tattoofarbenverordnung 2022: Was seitdem verboten ist

Seit dem 4. Januar 2022 gilt die verschärfte REACH-Verordnung (EU) 2020/2081 für Tattoofarben. Sie ist eine der tiefgreifendsten Änderungen im Markt – und viele Studios haben noch immer verbotene Chargen in Verwendung.

Was konkret verboten ist:

  • Pigment Blue 15:3 (CI 74160) – betrifft viele Cyan-Töne
  • Pigment Green 7 (CI 74260) – betrifft klassische Grüntöne
  • Viele Azo-Verbindungen (u. a. in bestimmten Rot- und Orangetönen)
  • Diverse Konservierungsstoffe wie Formaldehyd-Abgeber

Hersteller mussten ihre Formulierungen anpassen. Ältere Farbchargen, die vor 2022 produziert wurden, können nach wie vor Non-Compliance-Substanzen enthalten. Prüfe bei jeder Farbe das Etikett und die zugehörigen Safety Data Sheets (SDS).

Was du konkret tun musst: SDS für alle verwendeten Farben ausdrucken oder digital gespeichert griffbereit haben. Das Gesundheitsamt kann danach fragen – und bei Fehlen gibt es Mängel, bei Non-Compliance-Farben kann es Bußgelder geben.

Diese Dokumente musst du aufbewahren

Dokumentation ist der häufig unterschätzte Teil der Hygienepflicht. Es reicht nicht, sauber zu arbeiten – du musst nachweisen können, dass du es tust.

  • Sachkundenachweis (§ 43 IfSG) – für alle im Studio tätowierenden Persons
  • Hygieneplan – schriftlich, aktuell, im Studio vorhanden
  • Autoklav-Wartungsprotokoll – falls du einen Autoklav betreibst
  • Chargennachweise der Sterilisation – falls du wiederverwendbare Instrumente hast
  • Safety Data Sheets aller Farben – pro verwendete Farbe eine SDS
  • Lieferscheine / Rechnungen für Farben und Verbrauchsmaterial – als Nachweis der REACH-Konformität der Charge
  • Anamnesebögen und Einwilligungserklärungen – pro Kunde, nach DSGVO-Regeln archiviert
  • Nachweise der Abfallentsorgung – für infektiösen Sondermüll (Nadeln, kontaminiertes Material)

Diese Unterlagen solltest du mindestens 5 Jahre aufbewahren. Hygienerelevante Dokumente sind nicht identisch mit steuerlichen Belegen (10 Jahre nach § 147 AO) – aber im Zweifel lieber länger aufbewahren.

Häufige Mängel bei der Erstbegehung – und wie du sie vermeidest

In der Praxis wiederholen sich dieselben Mängel. Die gute Nachricht: Sie sind fast alle durch einfache Vorbereitung vermeidbar.

  • Kein ausgehängter Hygieneplan: Er muss sichtbar, aktuell und schriftlich vorliegen. Ein Muster-Hygieneplan für Tätowierer ist beim Gesundheitsamt deiner Stadt oft kostenlos erhältlich.
  • Veraltete Safety Data Sheets: Hersteller aktualisieren SDS. Stelle sicher, dass du die aktuelle Version hast – am einfachsten direkt von der Hersteller-Website herunterladen.
  • Fehlender Kanülenabwurf: Nadeln müssen in UN-zugelassenen Behältern entsorgt werden, die für spitze und scharfe Gegenstände geeignet sind. Diese sind günstig – aber ihr Fehlen ist ein sofortiger Mangel.
  • Non-Compliance-Farben noch im Regal: Mach heute einen Farbbestand-Check. Jede Farbe, für die du keine aktuelle SDS hast oder die vor 2022 produziert wurde, ist ein Risiko.
  • Kein Waschbecken im Behandlungsraum: Das ist ein baulicher Mangel der teuer zu beheben ist. Bei Studioplanung immer berücksichtigen.

Mehr zur rechtlichen Seite beim Studioaufbau findest du in unserem Beitrag zu Tattoostudio gründen. Zur DSGVO-konformen Verwaltung von Kundendaten und Anamnesebögen gibt unser DSGVO-Leitfaden weitere Details.

Laufende Pflichten: Was nach der Erstbegehung nicht aufhört

Das Gesundheitsamt kommt nicht nur einmal. Nach der Erstbegehung werden Folgekontrollen durchgeführt – in der Regel alle 1–3 Jahre, bei Mängeln früher. In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche anlassbezogene Prüfungen, etwa nach Kundenbeschwerden oder Infektionsberichten.

Laufende Hygienepflichten im Überblick:

  • Hygieneplan aktuell halten (bei neuen Erkenntnissen oder Personalwechsel aktualisieren)
  • Farbbestand und SDS auf aktuellem Stand halten
  • Autoklav-Wartung nach Herstellervorgaben und mit Protokoll
  • Einweisungsnachweis für neue Mitarbeiter zu Hygieneregeln
  • Sachkundenachweise für alle Artists im Studio griffbereit
  • Abfallentsorgung dokumentieren

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Die geltenden Vorschriften variieren zwischen Bundesländern und Kommunen. Für verbindliche Informationen wende dich an das Gesundheitsamt deiner Stadt.

Häufige Fragen

1Wie oft kommt das Gesundheitsamt ins Tattoostudio?

Folgekontrollen finden in der Regel alle 1–3 Jahre statt. Bei Mängeln bei der Erstbegehung wird eine Nachkontrolle oft innerhalb von Wochen bis Monaten angesetzt. Anlassbezogene Prüfungen – etwa nach Kundenbeschwerden oder gemeldeten Infektionsvorfällen – können jederzeit erfolgen. Das Gesundheitsamt kündigt sich manchmal 1–2 Tage vorher an, manchmal erscheinen die Prüfer ohne Vorankündigung.

2Was kostet ein Hygieneverstoß im Tattoostudio?

Das hängt von der Art und Schwere des Verstoßes ab. Einfache Dokumentationsmängel führen zunächst zu einer Nachfrist zur Behebung. Bei schwerwiegenden Hygienemängeln oder dem Einsatz verbotener REACH-Substanzen drohen Bußgelder von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro – sowie im Wiederholungsfall die Betriebsschließung. Genaue Bußgeldsätze sind länderspezifisch und liegen im Ermessen der Behörde.

3Brauche ich als Tätowierer einen Sachkundenachweis?

Ja – der Sachkundenachweis nach § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) ist in Deutschland Pflicht für alle, die hautdurchdringende Tätigkeiten ausüben. Er wird in einem Tageskurs beim Gesundheitsamt oder akkreditierten Anbietern erworben und kostet ca. 80–200 €. Das Gesundheitsamt prüft den Nachweis bei der Begehung – stelle sicher, dass er griffbereit und nicht abgelaufen ist.

4Welche Tattoofarben sind seit 2022 verboten?

Seit Januar 2022 gilt die EU-REACH-Verordnung (EU) 2020/2081 für Tattoofarben. Verboten sind unter anderem Pigment Blue 15:3, Pigment Green 7 sowie viele Azo-Verbindungen in Rot- und Orangetönen. Prüfe für jede verwendete Farbe das Produktetikett und die Safety Data Sheets (SDS). Ältere Farbchargen vor 2022 können noch verbotene Substanzen enthalten.

5Muss ich einen Hygieneplan haben und wo bekomme ich einen?

Ja – ein schriftlicher Hygieneplan muss im Studio vorliegen und bei der Begehung vorgelegt werden können. Viele Gesundheitsämter stellen kostenlose Muster-Hygienepläne speziell für Tätowierer zur Verfügung. Frage direkt beim Gesundheitsamt deiner Stadt an. Passe den Plan auf dein konkretes Studio und deine Arbeitsweise an und halte ihn bei Personalwechsel oder neuen Erkenntnissen aktuell.

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